Schlechte Verwalter verursachen große finanzielle Schäden

Bei Immobilienverwaltungen ist Kompetenz allzu oft Fehlanzeige. Der Grund hierfür sind die nach wie vor fehlenden ernstzunehmenden gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen oder Vorgaben zum Qualifikationsnachweis.

Der Dachverband der Deutschen Immobilienverwalter (DDIV) ermittelte kürzlich die häufigsten Fehlerquellen. Hierzu zählen unkorrekte Buchführung (76 %), Instandhaltungs- und Sanierungsstau (75 %), nicht umgesetzte Beschlüsse der Eigentümer (68 %), die Missachtung gesetzlicher Auflagen (57 %), juristisch fehlerhafte Beschlussfassung (52 %), fehlende Abrechnungen (48 %) und Mängel bei der Beschlusssammlung (35 %).

Zudem fordert der DDIV eine gesetzliche Berufszulassungsregelung, höhere Eintrittsbarrieren und eine Prüfung der Industrie- und Handelskammer. Franziska Weber, Sprecherin des DDIV, gibt zu bedenken, dass die fehlerhafte Verwaltung die Wohnungseigentümer einer Immobilie jährlich bis zu 25 Millionen Euro kostet. Hinzu kommen Kosten die für die Bestellung eines neuen Verwalters und dessen Aufarbeitung zustande kommen.

Gesetzlich sind Eigentümer verpflichtet nach der Bildung einer neuen Eigentümergemeinschaft einen Verwalter zu bestimmen. Prinzipiell eine sinnvolle Entscheidung, da zu den originären Aufgaben des Hausverwalters der Werterhalt der Immobilie gehört. Die Tätigkeit ist umfassend – Sachverstand, Organisationsvermögen betriebswirtschaftliche sowie technische Kenntnisse sind Grundvoraussetzungen für einen guten Verwalter.

Die Bundesregierung sieht das genauso und hat 2016 einen Gesetzesentwurf erlegt, welcher dieses Jahr diskutiert werden soll. Das Ziel: die Grundqualifikationen für gewerbetreibende Hausverwalter definieren, Haftpflichtversicherung fordern und den Verbraucherschutz für Mieter und Eigentümer erhöhen.

Ein weiteres Problem bleib jedoch bestehen, viele der Verwaltungsfirmen nehmen keine neuen Anfragen von Eigentümergemeinschaften entgegen, 50 % der Anfragen werden nicht einmal beantwortet. Auf Anfragen wurden folgende Gründe für die ablehnende Haltung genannt: zu viel Ärger mit den Eigentümergemeinschaften (74 %), Immobilie zu klein (66 %), zu geringes Auftragsvolumen (63 %) und 34 % haben kein Interesse sich mit den hinterlassenen Problemen der vorherigen Verwaltung auseinanderzusetzen.

Eigentümergemeinschaften, die eine neue Verwaltung suchen, finden auf der Internetseite des Verbands privater Bauherren nützliche Hilfe. Die liefert praxisbezogene Hinweise auf die Qualität einer Hausverwaltung unter den Stichworten Auswahl, Vertragsgestaltung, kaufmännische Geschäftsführung, Finanz- und Vermögensverwaltung sowie technisches Wissen.

 

Quelle: www.wirtschaftwoche.de, vom 29.03.2017