Steuervorteile durch Sonderabschreibung
Für Kapitalanleger:
Gemäß den §§ 7h (für Gebäude im Sanierungsgebiet) und 7i (für denkmalgeschützte Gebäude) sind von den Modernisierungs- und Instandsetzungskosten für alle Maßnahmen bei vermieteten Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 2003 begonnen wurden
- 8 Jahre lang je 9% jährlich (72%)
- 4 Jahre lang je 7% jährlich (28%)
d. h. insgesamt 100% von der Steuer absetzbar.
Für Eigennutzer
Bei einem vom Eigennutzer selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäude können Sie 10 Jahre lang jeweils 9% der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten absetzten.
Der Gesetzestext
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