Steuervorteile durch Sonderabschreibung

Für Kapitalanleger:

Gemäß den §§ 7h (für Gebäude im Sanierungsgebiet) und 7i (für denkmalgeschützte Gebäude) sind von den Modernisierungs- und Instandsetzungskosten für alle Maßnahmen bei vermieteten Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 2003 begonnen wurden

  • 8 Jahre lang je 9% jährlich (72%)
  • 4 Jahre lang je 7% jährlich (28%)

d. h. insgesamt 100% von der Steuer absetzbar.

Für Eigennutzer

Bei einem vom Eigennutzer selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäude können Sie 10 Jahre lang jeweils 9% der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten absetzten.

Der Gesetzestext